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Private Krankenversicherung für Beamte

Beamte haben einen in Bezug auf die Krankenversicherung einen Sonderstatus. Unterliegen nicht der Versicherungspflicht. Das bedeutet, sie können freiwillig in einer gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied werden oder eines der Angebote der privaten Krankenversicherungen (PKV) für Beamte wählen. Im ersten Fall zahlen sie die Beiträge alleine, im zweiten Fall haben sie einen Beihilfeanspruch. Eine Mitgliedschaft in der PKV ist für Beamte in der Regel die einzig attraktive Versicherungsmöglichkeit.

Private Krankenversicherung für Beamte

PKV für Beamte

Da Beamte von der Versicherungspflicht ausgeschlossen sind, zahlt der Arbeitgeber bzw. Dienstherr keinen Arbeitgeberanteil im Falle einer Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenversicherung. Das bedeutet, der Beamte muss den vollen Beitrag selbst finanzieren. Ein Versicherungsverhältnis ist dabei nur als freiwilliges Mitglied möglich. Diese Mitgliedschaft ist mit relativ hohen Beiträgen verbunden, sodass sich der Wechsel in eine PKV für Beamte lohnt.

 

1. Schritt 2. Schritt
Meine private Krankenversicherung soll folgende Leistungen beinhalten:
Unterbringung im Krankenhaus
Für Zahnersatz sollen mindestens erstattet werden
Für Zahnbehandlung sollen mindestens erstattet werden
Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen usw.) sollen bis zu folgenden Betrag erstattet werden
Auf eine privatärztliche Behandlung lege ich Wert



Die PKV für Beamte ist eine Teilversicherung

Die PKV für Beamte bietet einen besonderen Tarif. Denn er muss nur ein "Restrisiko" absichern. Das hängt mit dem Beamtenrecht und dem dazu gehörenden Beihilferecht zusammen. Denn Beamte haben grundsätzlich einen Anspruch auf Beihilfe im Krankheitsfall. Diese beträgt je nach Dienstherr und Bundesland (bzw. Bund, Land, Kommune) zwischen 50 und 80 Prozent der Kosten. Nur das Restrisiko muss der Beamte mit einer PKV absichern.

Die Beihilfe

In der Praxis bedeutet das, dass der Beamte Kosten für Medikamente, Behandlungen und Krankheit aus eigener Tasche bezahlt. Diese Kosten erhält er erst mit einem Antrag auf Beihilfe erstattet. Dabei müssen Belege eingereicht werden, deren Gesamtsumme einen geringen Mindestbetrag übersteigt. Als Beihilfe erhält der Beamte dann wenigstens 50 Prozent der Kosten zurück. Das Beihilfeprinzip gilt analog einer Familienmitversicherung unter entsprechenden Voraussetzungen auch für Ehepartner und Kinder.

PKV schließt Lücke

Der verbleibende Restbetrag muss allerdings privat finanziert werden. Die PKV für Beamte bietet hier Versicherungen an, die diese Deckungslücke zwischen tatsächlichen Kosten und Beihilfesumme absichern. Das bedeutet, der Beamte schließt nur eine PKV für die nicht erstatteten Anteile ab. Die Versicherungsprämie sinkt dadurch gegenüber einer normalen PKV um einiges ab. Die Kombination zwischen Beihilfe und PKV für Beamte ist für diese Berufsgruppe eine sehr günstige Möglichkeit, sich gegen Krankheitskosten abzusichern. Gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung bietet diese private Krankenversicherung für Beamte einen spürbaren finanziellen Vorteil.